Der ultimative Kick ist der Aufstieg per Ski – ganz ohne Gondel. Verschneite Wälder, lange Abfahrten und eine erholsame Stille sind der verdiente Lohn. Skitourengehen bzw. Skibergsteigen wird immer beliebter. Viele Tourengeher haben mit ihrer „Alpinkarriere“ abgeschlossen und finden abseits vom Pistenrummel in der Skitour neue Herausforderungen.
Auch wenn man daran bei all dem bevorstehenden Spaß in den Bergen nicht denken mag, passen diese Worte einfach gut zusammen: Skitour und Unfallversicherung. Die Unfallstatistiken belegen, dass gerade beim Skisport besonders viele Unfälle passieren. Ein Unfall beim Wintersport kann hohe Bergungskosten im alpinen Gelände und Krankentransport verursachen. Mit einer günstigen Unfallversicherung für Skitouren oder Reiseunfallversicherung bist Du rundum abgesichert und kannst Dich voll und ganz auf Deinen Sport konzentrieren.
Je nachdem, ob man bei einer Skitour selbst verletzt wird und / oder auch andere verletzt – oder ob man privat oder beruflich unterwegs ist – übernehmen unterschiedliche Versicherungen wie die private Haftpflicht oder die Unfallversicherung für Skitouren die anfallenden Kosten.
Die private Unfallversicherung übernimmt die Bergungskosten, Kosten für Krankentransport und Behandlung nach einem Skitour-Unfall, wenn diese in Deiner Freizeit passieren – unter Umständen sogar abseits der Piste. Im Falle eines folgenschweren Skiunfalls, durch den du erwerbs- oder berufsunfähig geworden bist, kann eine einmalige Kapitalzahlung den behindertengerechten Umbau von Auto oder Wohnung finanzieren und / oder eine Unfallrente zur Bestreitung Deines Lebensunterhalts beitragen.
Wer sich nachweislich grob fahrlässig verhalten hat, dem kann die Unfallversicherung Leistungen kürzen. Dazu gehören „Aktionen“ wie waghalsiges Tiefschneefahren auf unberührten Hängen, Pisten-Raserei oder alkoholisiertes Skifahren. Kürzungen ggf. beim Krankentagegeld oder bei Geldleistungen wie beispielsweise der Unfallrente sind die Folge.
Auch im Schnee gelten Regeln. Und auch wenn die FIS-Regeln keine Gesetzeskraft haben, werden diese bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Verhaltensregeln auf Schnee bei Gericht als verbindliche Grundlage betrachtet.
Hast Du Dir bei einem Skiunfall das Knie verdreht oder den Arm gebrochen, trägt Deine Krankenkasse die Kosten für die medizinische Versorgung. Sie zahlen für alle unmittelbaren Behandlungskosten nach einem Skitour-Unfall – unabhängig von der Verletzungsart. Jedoch sind beispielsweise die Folgeschäden wie Gehaltsausfälle und Invalidität nicht abgesichert und auch für einen Rücktransport nach Hause kommt Deine Krankenkasse im Normalfall nicht auf.
Tipp: Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist immer sinnvoll, denn die Krankenversicherung übernimmt zwar die Behandlungskosten im europäischen Ausland, aber nur in dem Umfang wie die Einwohner des jeweiligen EU-Landes. Vor dem Hintergrund, dass die entsprechende Versorgung meist schlechter ist oder Honorare für ärztliche Behandlungen im europäischen Ausland häufig höher ausfallen, kann das eine Kostenfalle bedeuten, vor der man sich schützen kann und sollte.
Außerhalb Europas zahlt die gesetzliche Krankenversicherung meist gar nichts mit Ausnahme der Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Dazu zählen die Türkei, Tunesien und Israel.
Bei Skitouren kommt es nicht selten zu Zusammenstößen mit anderen. Während die Unfallversicherung Deine Verletzungen und ggf. Folgeschäden absichert, leistet Deine private Haftpflicht, wenn Du andere (Dritte) verletzt. Dazu zählt die Zahlung von Schmerzensgeld oder andere Schadensersatzansprüche z. B. aus verursachten Lawinenabgängen. Daran sieht man, wie schnell ein kleiner Fahrfehler (ohne Versicherung) zu dramatischen finanziellen Folgen führen kann. Das hat einige klassische Skigebiete in Italien bereits dazu bewogen, eine Versicherungspflicht einzuführen. Hier musst Du vor dem Kauf eines Skipasses nachweisen, dass Du eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast.
Bei einem Skitour-Unfall in einem Wintersportgebiet außerhalb Deutschlands solltest Du Dich möglichst umgehend nach der medizinischen Erstversorgung mit Deinen Versicherern in Verbindung setzen. Die Auslandsreisekrankenversicherung als private Zusatzversicherung, Deine Unfallversicherung und ggf. Deine private Haftpflichtversicherung beraten Dich dazu, für welche Kosten sie haften, die Deine gesetzliche bzw. private Krankenversicherung nicht übernehmen.
Ratsam ist es, alle Rechnungen, die Du in Vorleistung beglichen hast, für deine Versicherung gut aufzubewahren. Nach Deiner Rückkehr reichst Du die Belege bei Deiner Versicherung ein und erhältst die ausgelegten Beträge in der Regel zurückerstattet.
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Analyse
Im gemeinsamen Gespräch schilderst Du mir Deine Situation, um Dich genau an der richtigen Stelle abzuholen.
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Ziele ermitteln
Was ist Dir wichtig? Welche Ziele hast Du? Wie wichtig ist die Sicherheit, wieviel Risiko willst du eingehen und was darf deine Absicherung kosten? Welche Versicherung kommt für dich in Frage?
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