Liegt eine Rettung oder Bergung vor? Um zu klären, welche Versicherung bezahlt, müssen zunächst die Unterschiede betrachtet werden.
Konkret bedeutet das: Stürzt ein Wanderer beim Bergsport ab und ist so schwer verletzt, dass er nur mit einem Hubschrauber transportiert werden kann, handelt es sich um eine
Rettung. „Retten bedeutet das Abwenden eines lebensbedrohlichen Zustandes durch lebensrettende Maßnahmen und/oder durch Befreien aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage“ (DIN 13050:2002-09 - Begriffe im Rettungswesen).
Ist die Verletzung des Bergsportlers allerdings nicht so gravierend und könnte der Wanderer mit dem Krankenwagen transportiert werden, ergibt sich ein Problem: Denn wird der Rettungshubschrauber dennoch benötigt, weil das Gelände nicht mit einem Krankenwagen zugängig ist, handelt es sich um eine
Bergung. Es gibt keine medizinische Notwendigkeit für den Hubschraubereinsatz. Dasselbe gilt, wenn eine Person abstürzt, vermisst und unverletzt aufgefunden wird; nach Definition liegt eine Bergung vor, da keine medizinische Notwendigkeit für den Rettungseinsatz gegeben war.