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Bergrettung: Unverzichtbare Versicherungen für den Alpinsport

Rettung vs. Bergung: Unterscheidung nach medizinischer Notwendigkeit
Krankenversicherung deckt Rettungskosten, nicht Bergung
Alpinsportler benötigen eine Auslandsreisekrankenversicherung und private Unfallversicherung für Bergungs- und Rettungskosten
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Ob zum WandernKlettern oder Skifahren – die Berge üben eine ganz besondere Faszination auf uns aus. Hier oben können wir durchatmen, uns auspowern, zur Ruhe kommen. Doch so faszinierend die Bergwelt auch ist, birgt sie Gefahren für Unfälle und Verletzungen. Und im Falle eines Unfalls kommt es schnell zum Einsatz der Bergrettung; was für den Geretteten hohe Kosten bedeuten kann. Der richtige Versicherungsschutz für Sport in den Bergen ist elementar, um zumindest finanziell vor diesen Risiken geschützt zu sein.

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Rettung oder Bergung: Worin liegt der Unterschied?

Liegt eine Rettung oder Bergung vor? Um zu klären, welche Versicherung bezahlt, müssen zunächst die Unterschiede betrachtet werden.

Bei einer Rettung ist es aus medizinischer Sicht unabdingbar, dass die Bergrettung im Fall eines Unfalls eingreift. Die Maßnahmen sind aufgrund des Gesundheitszustands des Verunglückten unerlässlich.
Bei einer Bergung muss der Verunglückte aus einer misslichen Lage befreit werden, es liegt aber nicht unbedingt eine medizinische Notwendigkeit dafür vor.

Konkret bedeutet das: Stürzt ein Wanderer beim Bergsport ab und ist so schwer verletzt, dass er nur mit einem Hubschrauber transportiert werden kann, handelt es sich um eine Rettung. „Retten bedeutet das Abwenden eines lebensbedrohlichen Zustandes durch lebensrettende Maßnahmen und/oder durch Befreien aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage“ (DIN 13050:2002-09 - Begriffe im Rettungswesen).

Ist die Verletzung des Bergsportlers allerdings nicht so gravierend und könnte der Wanderer mit dem Krankenwagen transportiert werden, ergibt sich ein Problem: Denn wird der Rettungshubschrauber dennoch benötigt, weil das Gelände nicht mit einem Krankenwagen zugängig ist, handelt es sich um eine Bergung. Es gibt keine medizinische Notwendigkeit für den Hubschraubereinsatz. Dasselbe gilt, wenn eine Person abstürzt, vermisst und unverletzt aufgefunden wird; nach Definition liegt eine Bergung vor, da keine medizinische Notwendigkeit für den Rettungseinsatz gegeben war.

Gemeinsam finden wir für Dich die passende Absicherung für den Bergsport. Vereinbare direkt ein unverbindliches & kostenloses Beratungsgespräch. Per Telefon, online oder in meinem Büro in Hemsbach! Nimm Kontakt auf!
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Krankenversicherungen zahlen nur bei Bergrettung, nicht bei Bergung

Im Rahmen eines Rettungseinsatzes werden in Deutschland die Kosten sowohl von der gesetzlichen Krankenkasse als auch von der privaten Krankenversicherung bezahlt. Dazu gehören alle erforderlichen Maßnahmen wie Hubschrauber, Krankenwagen, Notarzt und Hundestaffel. Der Versicherungsschutz greift aber nur bei Rettung, nicht bei einer Bergung – also wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Handelt es sich um eine Bergung, werden die Kosten weder von der GKV noch von der PKV erstattet. In diesem Fall müssen die betroffenen Bergsportler die Aufwendungen selbst bezahlen, wenn sie keine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben.

Was kostet ein Rettungshubschrauber?
In Deutschland kostet eine Minute mit dem Helikopter zwischen 60 und 90 Euro; da kommen schnell Kosten über Tausende Euro für Rettungshubschrauber und Bergung zusammen. Für einen 30-minütigen Flug fallen somit zwischen 1.800 und 2.700 Euro an.

Voller Versicherungsschutz besteht nur in Deutschland

Ferner ist für Bergsportler zu beachten, dass zumindest die gesetzliche Krankenversicherung nur in Deutschland den vollen Versicherungsschutz gewährt. Verunglücken Bergsteiger, Skifahrer und Kletterer im Ausland, werden die Kosten für ihre Rettung nur anteilig bezahlt. Und zwar in dem Rahmen, wie sie die Versicherten in dem jeweiligen Land erhalten. Und auch nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Besonders problematisch ist ein Rettungs- oder Bergungseinsatz in Ländern, in denen die Bergrettung deutlich teurer ist, bspw. in der Schweiz. Eine Luftrettung mit Rega-Einsatz kann 10.000 Franken und mehr kosten.

Die private Krankenversicherung bietet je nach gewähltem Tarif einen weltweiten Versicherungsschutz. Privatversicherte sollten vor einem Auslandsaufenthalt immer prüfen, ob sie in ihrem jeweiligen Zielland versichert sind. Außerdem ist zu beachten, dass auch in der PKV nur „Rettungsmaßnahmen“ versichert sind. „Bergung“ muss separat abgesichert werden.

Bergungskosten: Welche Versicherung leistet bei Bergrettung?

Die gesetzliche und die private Krankenversicherung übernehmen die Bergungskosten im Fall von Unfällen beim Bergsport also nur bei medizinischer Notwendigkeit - also wenn Rettung notwendig ist. Um auch im Ausland sowie bei Bergung (= keine medizinische Notwendigkeit) abgesichert zu sein, bedarf es einer Ergänzung des Versicherungsschutzes.

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Die Auslandsreisekrankenversicherung bei Auslandsaufenthalten

Wer sich außerhalb von Deutschland aufhält, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Gute Tarife der Versicherung übernehmen die Bergungskosten im Ausland, wenn Wanderer, Kletterer, Skifahrer etc. verunglücken. Versicherungsschutz besteht je nach Tarif der Versicherung für Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Wochen. Mitversichert werden auch die Behandlungskosten im Ausland und der medizinisch notwendige Krankenrücktransport nach Deutschland.

Privatversicherte benötigen keine separate Auslandsreisekrankenversicherung. Sie können eine PKV mit weltweiter Geltung abschließen. Wichtig ist aber, dass sie die Leistungen ihres Anbieters sowohl im Zielland wie auch im Hinblick auf Bergungs- und Rettungsmaßnahmen genau prüfen.

Die Unfallversicherung: Wichtiger Versicherungsschutz für Sportler

Kein Sportler sollte auf eine private Unfallversicherung verzichten. Diese übernimmt nicht nur Bergungskosten, sie bietet auch in vielen weiteren Bereichen Versicherungsschutz. Und das weltweit und rund um die Uhr bei beruflichen wie privaten Unfällen.

Entscheidend ist aber, bei Vertragsabschluss genau hinzusehen. Denn jeder Tarif der Unfallversicherung sieht unterschiedliche Leistungen vor. Für Rettungs- und Bergungsmaßnahmen sind die Erstattungssummen meist begrenzt. Eine gute Unfallversicherung bietet hohe Leistungen für Bergungskosten und bei Invalidität.

Hinterfrage vor Vertragsabschluss, welche Sportarten genau mitversichert sind. Unter Umständen können alpine Sportarten unter „Extremsport“ gefasst werden, wodurch sie vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Lass Dich beraten - Die optimale Versicherung als Sportler

Alpine Sportarten sind aufregend – können aber auch gefährlich sein. Und anders als bei anderen Sportarten sind Rettungsmaßnahmen beim Bergsport häufig aufwendiger und teurer. Deshalb ist der sowieso bereits wichtige Versicherungsschutz für Sportler bei Wanderern, Bergsteigern, Kletterern, Skifahrern und Co. noch entscheidender. Denn für sie ist es nicht nur relevant, dass sie bei einem Unfall umfassend abgesichert sind; sie benötigen zusätzlich Versicherungsschutz für Rettungs- und Bergungsmaßnahmen.

Gerne helfe ich Dir dabei, Dich umfassend für den alpinen Sport abzusichern. Nutze dafür mein Kontaktformular und vereinbare einen Termin. In einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch beantworte ich alle Deine Fragen.

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