Nach einem Sportunfall übernimmt die Krankenkasse oder private Krankenversicherung die medizinischen Behandlungskosten. Darüber hinaus können die betroffenen Sportler unter Umständen Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie über einen längeren Zeitraum nicht arbeitsfähig sind. Die Krankenkasse kommt aber nicht für die Folgekosten nach einem Sportunfall auf. Etwa, wenn eine Invalidität besteht und die Betroffenen dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Für diese Fälle benötigen sie eine private Unfallversicherung oder eine Sportunfallversicherung.