Rürup-Rente

Mutter und Kinden lachen und laufen über eine Wiese

Mit der Rürup-Rente vorsorgen

Die Rürup-Rente oder auch als „Basisrente“ bekannt, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die sich in erster Linie an Selbstständige und Freiberufler richtet. Sie ähnelt der gesetzlichen Rentenversicherung und ist aufgrund ihrer Steuervorteile auch für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen attraktiv.

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Rürup-Rente: Wichtige Altersvorsorge für Freiberufler und Selbstständige

Vermögensaufbau für den Ruhestand: Die Rürup-Rente als private Altersvorsorge dient dem Vermögensaufbau für den Ruhestand und ist ein Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung.
Individualität und Flexibilität: Die Beiträge sind nicht an ein Mindesteinkommen gekoppelt und können individuell angepasst werden.
Steuervorteile: Versicherungsnehmer profitieren von einer hohen Absetzbarkeit ihrer Beiträge.
Lebenslange Rente: Die Auszahlung erfolgt zum gewählten Termin als lebenslange Rente.

Wer sorgenfrei dem Ruhestand entgegenblicken möchte, muss sich mit seiner Altersvorsorge beschäftigen. Die Rürup-Rente ist eine Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen. Klug gespart und richtig angelegt, kannst du mit dieser privaten Altersvorsorge ausreichend Kapital für deinen Lebensabend zurücklegen.

Mit der Rürup- oder auch Basisrente genießt du erhebliche Vorteile. Du sorgst nicht nur für das Rentenalter vor, du kannst die Beiträge auch noch von der Steuer absetzen. Vor allem für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, ist die Rürup-Rente eine attraktive Möglichkeit, ein finanzielles Polster für das Alter aufzubauen.

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Die Rürup-Rente wird staatlich gefördert. 2025 beträgt der Steuerfreibetrag 29.344,- €.

Warum ist eine private Altersvorsorge wichtig?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Grundabsicherung und reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Viele Menschen haben viel zu geringe Rentenansprüche – ihnen droht mit Eintritt in den Ruhestand die Altersarmut. Und einige Personengruppen, darunter etwa Selbstständige, zahlen überhaupt nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein. Das heißt, sie haben gar keine Rentenansprüche. Sie müssen selbst dafür sorgen, dass sie am Ende ihrer beruflichen Laufbahn finanziell versorgt sind.

An diesem Punkt knüpft die private Rentenversicherung an. Sie schließt die Lücken der gesetzlichen Rentenkasse oder ersetzt die fehlenden Rentenansprüche. Staatlich gefördert bieten diese Produkte zudem einige Vorteile, etwa Steuerprivilegien oder Zulagen. Die private Altersvorsorge ist also wichtig, um für das Rentenalter vorzusorgen und der Altersarmut entgegenzuwirken.

Für wen ist eine Rürup-Rente sinnvoll?

Rürup, Riester, ETF, Fondrente … Es gibt verschiedene Formen der privaten Altersvorsorge. Und jedes Produkt spricht eine bestimmte Zielgruppe an. So richtet sich die Basisrente insbesondere an folgende Personengruppen:

Selbstständige und Freiberufler

Da sie in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bietet ihnen eine Rürup-Rente die Möglichkeit, für das Alter zu sparen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Für viele Selbstständige ist die Basisrente der Ersatz zur Rentenkasse.

Gutverdiener

Personen mit einem hohen Einkommen können von der Rürup-Rente doppelt profitieren. Denn in der Ansparphase machen sie die Beiträge steuerlich geltend und mindern ihre Steuerlast, während sie gleichzeitig ihre Altersvorsorge aufbessern.

Die Rürup-Rente wurde in erster Linie für Selbstständige konzipiert, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Zusätzlich ist sie für Gutverdiener aufgrund der Steuervorteile attraktiv. Aber auch Erwerbstätige mit einem stark schwankenden Einkommen profitieren von der Basisrente, da die Beiträge flexibel gestaltet werden können. Wie auch Personen, die einen hohen Einmalbeitrag anlegen und eine lebenslange Rente erhalten möchten.

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Ablauf unserer Zusammenarbeit

1

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4

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So funktioniert die Rürup-Rente

Die Rürup- oder auch Basisrente wurde 2005 ins Leben gerufen und ist nach dem Wirtschaftsökonom Bert Rürup benannt. Sie dient dem Vermögensaufbau für das Alter und ähnelt in ihrer Gestaltung stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieses Produkt richtet sich an Erwerbstätige, die gar nicht erst in die Rentenkasse des Staates einbezahlen und an Personen, welche die häufig unzureichenden gesetzlichen Rentenansprüche aufstocken möchten.

Die Rürup-Rente wird in ihrer Ansparphase steuerlich gefördert, indem die Beiträge bis zu einem Höchstsatz abgesetzt werden können. Für die Auszahlung sieht die klassische Police eine lebenslange Rente vor. Wahlweise mit oder ohne Hinterbliebenenabsicherung. Wurden keine entsprechenden Leistungen vereinbart, endet die Zahlung mit dem Todesfall der versicherten Person.

Typischerweise zahlen die Versicherten nach dem Prinzip der Kapitaldeckung regelmäßige Beiträge und bauen so langfristig Kapital auf. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Einmalbeitrag zu erbringen und die Rentenzahlung sofort beginnen zu lassen. Ausbezahlt wird die klassische Rürup-Rente frühestens mit dem 62. Lebensjahr (Ausnahme: Verträge, die vor 2012 abgeschlossen wurden).

So wird die Rürup-Rente versteuert

Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, während der Ansparphase sind die Beiträge steuerlich begünstigt. Die Auszahlung wiederum ist steuerpflichtig.

Besteuerung während der Ansparphase

Die Beiträge zur Basisrente sind in voller Höhe steuerlich begünstigt. Berücksichtigungsfähig sind Aufwendungen bis zu einer Höhe von 29.344 Euro (Alleinstehende) bzw. 58.688 Euro (Ehepaare) (Stand 2025). Beiträge, die darüber hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Rürup-Zahlungen werden in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ aufgeführt.


Um die Beiträge steuerlich geltend machen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Du bist unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland
Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente, mindestens bis zum 85. Lebensjahr
Die Rentenzahlung beginnt frühestens mit dem 62. Lebensjahr
Die Beiträge werden von der Person erbracht, die später auch die Rentenleistung bezieht

Besteuerung während der Auszahlung

Sobald die Basisrente ausbezahlt wird, werden Steuern fällig. Bis zum Jahr 2058 wird der zu versteuernde Anteil nach und nach angehoben. 2025 unterliegen 83,50 Prozent der Rente der Steuerlast. Der Prozentsatz steigt jedes Jahr um einen halben Prozentpunkt, bis die volle Leistung versteuert werden muss. Bei Auszahlung wird die Leistung dann mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.

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Was sind die Vorteile der Rürup-Rente?

Steuerliche Begünstigung in der Ansparphase
Lebenslange Rente
Keine Sozialabgaben auf die Rentenleistung
Flexible Vertragsgestaltung
Einkommensunabhängige Beiträge
Kapital ist pfändungs- und insolvenzsicher

Der wohl größte Vorteil der Rürup-Rente ist ihre steuerliche Begünstigung in der Ansparphase. Sparer können die Beiträge in vollem Umfang bis zu den jeweils gültigen Höchstbeträgen für Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung der Steuerlast.

Bei der Auszahlung erhalten die Versicherten eine lebenslange Rente. Damit haben sie eine stabile Einkommensquelle im Alter. Auf die Rentenleistung müssen außerdem keine Sozialabgaben erbracht werden, was einen zusätzlichen finanziellen Vorteil bringt.

Die Verträge für eine Basisrente lassen sich flexibel gestalten. So kann anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch ein früheres Rentenalter vereinbart werden, frühestens aber das 62. Lebensjahr. Zudem sind die Beiträge flexibel und einkommensunabhängig. Davon profitieren vor allem Personen mit einem schwankenden Einkommen.

Die förderfähigen Beiträge zur Basisrente sind außerdem bei einer Arbeitslosigkeit oder Insolvenz geschützt. Die Altersvorsorge kann also nicht verpfändet, aufgebraucht oder angerechnet werden.

Persönliche Beratung zur Rürup-Rente: Jetzt für das Alter vorsorgen

Wenn du für das Alter vorsorgen möchtest, kannst du mit einer Rürup-Rente gleich doppelt profitieren; du legst Geld für den Ruhestand zurück und senkst deine Steuerlast. Mit ihrer staatlichen Förderung ist die Basisrente eine besonders lukrative Form der Altersvorsorge, von der vor allem Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener profitieren, die ihre Beiträge zum Vorsorgeaufwand noch nicht voll ausgeschöpft haben.

Bei einer persönlichen Beratung zur Rürup-Rente helfe ich dir, alle Aspekte zu durchdenken und eine individuelle Strategie zu entwickeln, wie du optimal für den Ruhestand vorsorgst. Vereinbare jetzt einen Termin mit mir und lass dich beraten. Gemeinsam finden wir die richtige Altersvorsorge, die gut zu dir, deinen finanziellen Zielen und Lebensumständen passt.

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FAQ Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die durch den Gesetzgeber gefördert wird. Die Förderung bezieht sich auf die steuerliche Begünstigung der Beiträge. So können Sparer die Aufwendungen für ihre Basisrente in voller Höhe bis zu den jeweils gültigen Höchstbeträgen als Vorsorgeaufwand geltend machen und so ihre Steuerlast senken.
Grundsätzlich ist eine private Altersvorsorge für alle Personen sinnvoll, da die Leistungen der gesetzlichen Rentenkasse im Alter selten ausreichen. Speziell die Rürup-Rente ist aber vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant, die nicht in die Rentenkasse einbezahlen. Auch Gutverdiener können von der Basisrente profitieren, da sie die Beiträge steuerlich geltend machen können.
Nein, das angesparte Kapital kann weder teilweise noch vollständig ausbezahlt werden. Damit bietet diese Altersvorsorge eine „Zwangssparfunktion“, wodurch das Guthaben für das Alter geschützt wird.
Die Rentenzahlung beginnt zu dem im Vertrag vereinbarten Termin. Beginn ist frühestens mit dem 62. Lebensjahr. Verträge, die vor 2012 abgeschlossen wurden, dürfen bereits mit 60 Jahren ausbezahlt werden.
Die Basisrente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Im Jahr 2025 müssen 83,5 Prozent der Rentenleistung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Die Prozentpunkte werden jedes Jahr um einen halben Punkt angehoben, sodass ab 2058 die Rentenzahlung in voller Höhe versteuert werden muss.
Nein, diese Altersvorsorge ist nicht vererbbar. Du kannst aber eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbaren. Dann wird deinem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner oder kindergeldberechtigten Kindern im Falle deines Todes die Rente weiterbezahlt. Wurde kein Hinterbliebenenschutz abgeschlossen, kommt das angesparte Kapital im Todesfall dem Versicherungskollektiv zugute.
Auch bei Zahlungsschwierigkeiten ist die Basisrente sehr flexibel. Du kannst abhängig vom Versicherer deinen Vertrag vorübergehend ruhend stellen oder eine Stundung vereinbaren. Es ist auch möglich, die Beiträge zu senken. In jedem Fall solltest du mit deinem Versicherer sprechen, um die passende Lösung zu finden.
Die Höhe der Beiträge ist flexibel und kann an deine persönliche Situation und deinen finanziellen Bedarf im Alter angepasst werden. Um möglichst erschwinglich für den Ruhestand vorzusorgen, solltest du deine private Altersvorsorge so früh wie möglich abschließen. Denn umso früher du mit dem Sparen beginnst, desto weniger Kapital musst du für eine zufriedenstellende Rentenleistung aufbringen.
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