Der GOT-Satz beschreibt die Abrechnung tierärztlicher Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Tierärzte dürfen ihre Leistungen je nach Aufwand mit dem einfachen, zweifachen oder bis zu vierfachen Satz abrechnen.
Viele Tierkranken- und OP-Versicherungen übernehmen die Kosten nur bis zu einem bestimmten GOT-Satz, zum Beispiel bis zum 2- oder 3-fachen Satz. Bei Notfällen, Nacht- oder Wochenendbehandlungen kann der Abrechnungssatz höher ausfallen. Für Versicherte ist daher entscheidend, bis zu welchem GOT-Satz die Kosten erstattet werden.
