Kastration und Sterilisation sind operative Eingriffe zur dauerhaften Fortpflanzungsunfähigkeit. Die Kastration beinhaltet die Entfernung der Keimdrüsen, während bei der Sterilisation lediglich die Samen- oder Eileiter durchtrennt werden.
Versicherungstechnisch werden diese Eingriffe oft nur übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind, etwa bei Erkrankungen der Geschlechtsorgane. Rein vorsorgliche oder verhaltensbedingte Kastrationen sind in vielen Tarifen ausgeschlossen oder nur begrenzt versichert.

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