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Vorerkrankungen

Vorerkrankungen

Zuletzt bearbeitet am:
16. März 2026

Als Vorerkrankung bezeichnet man Krankheiten, Verletzungen oder gesundheitliche Beschwerden, die bereits vor dem Abschluss einer Tierkrankenversicherung oder Tier-OP-Versicherung bestanden haben. Dazu zählen sowohl diagnostizierte Erkrankungen als auch Symptome, die bereits tierärztlich untersucht oder behandelt wurden.

Für Versicherungen ist dieser Begriff besonders wichtig, weil der Versicherungsschutz grundsätzlich nur für Erkrankungen gilt, die erst nach Beginn des Vertrags auftreten.

Welche Krankheiten gelten als Vorerkrankung?

Eine Vorerkrankung liegt vor, wenn eine gesundheitliche Auffälligkeit bereits vor Versicherungsbeginn festgestellt oder behandelt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Erkrankung vollständig ausgeheilt ist oder weiterhin besteht.

Typische Beispiele können sein:

  • bereits diagnostizierte Erkrankungen
  • frühere Operationen oder Verletzungen
  • chronische Krankheiten
  • bekannte Gelenkprobleme oder Fehlstellungen
  • wiederkehrende Beschwerden, die tierärztlich behandelt wurden

Auch Symptome, die bereits vor Vertragsabschluss untersucht wurden, können als Vorerkrankung eingestuft werden.

Welche Auswirkungen haben Vorerkrankungen auf den Versicherungsschutz?

Vorerkrankungen können Einfluss auf den Umfang des Versicherungsschutzes haben. In vielen Fällen übernehmen Versicherungen keine Kosten für Erkrankungen, die bereits vor Vertragsbeginn bekannt waren.

Je nach Anbieter und Tarif können verschiedene Regelungen gelten, zum Beispiel:

  • Ausschluss bestimmter Erkrankungen vom Versicherungsschutz
  • Einschränkungen bei Folgebehandlungen
  • Risikozuschläge im Beitrag
  • Ablehnung des Versicherungsantrags bei schweren Erkrankungen

Welche Regelung im Einzelfall gilt, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

Warum sind Angaben zu Vorerkrankungen wichtig?

Beim Abschluss einer Tierkrankenversicherung müssen Tierhalter im Antrag Fragen zum Gesundheitszustand des Tieres beantworten. Dabei besteht eine sogenannte Anzeigepflicht.

Das bedeutet, dass bekannte Vorerkrankungen vollständig und korrekt angegeben werden müssen. Werden gesundheitliche Probleme verschwiegen oder unvollständig angegeben, kann der Versicherer im Leistungsfall die Kostenübernahme verweigern.

Können Tiere mit Vorerkrankungen versichert werden?

In vielen Fällen ist eine Versicherung auch bei bestehenden Vorerkrankungen möglich. Allerdings kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein, wenn bestimmte Krankheiten bereits bekannt sind.

Häufig werden dann genau diese Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, während andere medizinische Behandlungen weiterhin versichert sind.

Was bedeutet eine Vorerkrankung bei einer Tierkrankenversicherung?

Der Begriff Vorerkrankung spielt eine zentrale Rolle in der Tierkrankenversicherung. Er beschreibt gesundheitliche Probleme, die bereits vor Vertragsbeginn bestanden haben.

Da Versicherungen in der Regel nur für neu auftretende Erkrankungen leisten, ist es sinnvoll, eine Tierkrankenversicherung möglichst früh abzuschließen. So kann ein umfassender Versicherungsschutz bestehen, bevor gesundheitliche Probleme auftreten.

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