Lexikon
Wartezeit

Wartezeit

Zuletzt bearbeitet am:
4. Februar 2026

Definition

Die Wartezeit ist der Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und dem Zeitpunkt, ab dem Leistungen in Anspruch genommen werden können. Während der Wartezeit besteht noch kein oder nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz.

Typische Wartezeiten liegen zwischen 14 Tagen und 3 Monaten. Für bestimmte Leistungen, etwa Operationen oder Zahnerkrankungen, können längere Wartezeiten gelten. Unfälle sind bei vielen Tarifen bereits ab dem ersten Tag versichert. Die genaue Ausgestaltung der Wartezeit ist tarifabhängig.

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Denis Klefenz mit Hund Paul
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