Die meisten Hundehalter denken zum ersten Mal ernsthaft über eine Hundekrankenversicherung nach, wenn die erste größere Tierarztrechnung auf dem Tisch liegt. Das ist verständlich, aber genau der ungünstigste Zeitpunkt. Denn ab diesem Moment hat Dein Hund eine Vorerkrankung und die Regeln ändern sich.
Aussichtslos ist die Sache trotzdem nicht. Eine Vorerkrankung führt seltener zur Ablehnung, als viele befürchten. Häufiger ist ein Zuschlag oder ein gezielter Ausschluss. Ich erkläre Dir, was Versicherer tatsächlich prüfen, welche vier Ergebnisse möglich sind und was Du auf keinen Fall tun solltest.
Als Vorerkrankung zählt jede Erkrankung, jede Verletzung und jede Auffälligkeit, die vor Vertragsbeginn aufgetreten, behandelt oder diagnostiziert wurde. Das ist weiter gefasst, als die meisten annehmen. Dazu gehören auch:
Nicht als Vorerkrankung gelten in der Regel Routinemaßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren, Kastration ohne medizinischen Anlass und normale Kontrolluntersuchungen.
Beim Antrag beantwortest Du Gesundheitsfragen. Sie beziehen sich meist auf einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren rückwärts und fragen nach Behandlungen, Untersuchungen, Medikamenten und bekannten Erkrankungen. Diese Fragen sind die entscheidende Stelle des gesamten Antrags.
Der Versicherer prüft die Antworten größtenteils nicht sofort. Er prüft sie im Leistungsfall. Dann fordert er die Behandlungsunterlagen Deiner Tierarztpraxis an und die reichen häufig weiter zurück, als Dir bewusst ist. Was dort steht, gilt.
Hinweis: Deshalb lohnt es sich, vor dem Antrag einen Ausdruck der Behandlungshistorie bei Deiner Tierarztpraxis anzufordern. Du hast Anspruch darauf, und Du beantwortest die Fragen anschließend deutlich sicherer.
1. Normale Annahme
Bei ausgeheilten, einmaligen und harmlosen Vorerkrankungen nimmt der Versicherer den Antrag oft ganz normal an. Ein Fremdkörper, der vor drei Jahren operativ entfernt wurde und keine Folgen hinterlassen hat, ist selten ein Problem.
2. Risikozuschlag
Bei erhöhtem, aber kalkulierbarem Risiko wird der Beitrag erhöht. Der Vertrag deckt dann alles ab – Du zahlst dafür mehr. Für Dich ist das meist die beste der drei Alternativen zur Normalannahme, weil der Schutz vollständig bleibt.
3. Leistungsausschluss
Das ist der häufigste Fall. Die betroffene Erkrankung und ihre Folgen werden aus dem Vertrag ausgeschlossen, der Rest bleibt versichert. Wenn Dein Hund eine diagnostizierte Hüftdysplasie hat, wird der Versicherer alles ausschließen, was mit der Hüfte zusammenhängt – die Zahnbehandlung, die Magendrehung und der Fremdkörper bleiben aber abgedeckt.
Achte hier auf die Formulierung. Ein Ausschluss von „Erkrankungen des Bewegungsapparats“ ist etwas gänzlich anderes als ein Ausschluss der „linken Hüfte“. Lass Dir den Wortlaut zeigen, bevor Du unterschreibst.
4. Ablehnung
Bei schweren chronischen Erkrankungen, Tumorerkrankungen oder mehreren Vorerkrankungen gleichzeitig lehnen Versicherer den Antrag ab. Wichtig: Jeder Versicherer bewertet anders. Eine Ablehnung bei einem Anbieter bedeutet nicht, dass alle ablehnen.
Sind mehrere Körperteile betroffen, werden die Prozentsätze addiert – allerdings nie über 100 % hinaus.
Neben individuellen Vorerkrankungen arbeiten viele Versicherer mit rassebezogenen Einschränkungen. Betroffen sind vor allem:
Diese Ausschlüsse gelten oft unabhängig davon, ob Dein Hund tatsächlich betroffen ist. Wer eine Französische Bulldogge versichern will, sollte deshalb gezielt nach Tarifen suchen, die das Brachyzephalen-Syndrom einschließen – es gibt sie, sie kosten aber mehr.
Es ist verlockend, die Ohrenentzündung von letztem Jahr einfach nicht zu erwähnen. Tu es nicht. Wer beim Antrag falsche oder unvollständige Angaben macht, verletzt seine vorvertragliche Anzeigepflicht. Der Versicherer darf dann je nach Schwere vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten oder rückwirkend Ausschlüsse einfügen.
Das Unangenehme daran: Es fällt nicht beim Abschluss auf, sondern im Leistungsfall. Also genau dann, wenn Dein Hund operiert werden muss und die Rechnung vierstellig ist. Du hast dann jahrelang Beiträge gezahlt und stehst trotzdem ohne Schutz da.
Hinweis: Ein offen gemeldeter Befund führt im schlimmsten Fall zu einem Ausschluss. Ein verschwiegener Befund führt im schlimmsten Fall zum Verlust des gesamten Vertrags. Der Unterschied ist erheblich.
Fast alle Tierkrankenversicherungen arbeiten mit Wartezeiten. Üblich sind 30 Tage für allgemeine Erkrankungen; bei bestimmten Behandlungen wie Zahnbehandlungen, Kreuzbandrissen, Hüft- und Ellenbogenerkrankungen sind es oft mehrere Monate bis zu einem Jahr. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit in der Regel.
Was in dieser Zeit auftritt, gilt anschließend selbst als Vorerkrankung. Eine Versicherung, die Du erst abschließt, wenn der Hund schon lahmt, hilft Dir bei genau dieser Lahmheit nicht mehr.
Die OP-Versicherung deckt nur operative Eingriffe ab und stellt geringere Anforderungen an den Gesundheitszustand. Sie ist deutlich günstiger und wird häufiger angenommen. Für Hunde mit Vorerkrankungen ist sie oft der realistische Kompromiss: Die Alltagsbehandlungen zahlst Du selbst, das existenzielle Risiko der teuren Operation ist abgedeckt.
Manche Versicherer nehmen einen Hund mit Vorbelastung an, wenn Du eine höhere Selbstbeteiligung akzeptierst. Das senkt gleichzeitig den Beitrag.
Die Annahmerichtlinien unterscheiden sich stark. Was der eine ablehnt, nimmt der andere mit Ausschluss an. Genau dafür ist der Vergleich über einen Ansprechpartner sinnvoller als der Direktabschluss auf einem Vergleichsportal.
Wenn keine Versicherung mehr zustande kommt, bleibt der eigene Notgroschen. Rechne realistisch: Eine Kreuzband-Operation liegt je nach Verfahren und Praxis im vierstelligen Bereich, eine Notfall-Operation bei Magendrehung ebenfalls. Ein separates Konto mit monatlichem Dauerauftrag ist unbequem, aber besser als die Illusion eines Schutzes, den es nicht gibt.
Hinweis: Die Hundehalterhaftpflicht ist davon unabhängig. Sie greift bei Schäden, die Dein Hund anderen zufügt, und kennt keine Gesundheitsprüfung. Sie sollte in jedem Fall stehen, auch wenn die Krankenversicherung nicht zustande kommt.
Die Diskussion über Zuschläge und Ausschlüsse wirkt kleinlich, solange man die Beträge nicht kennt, um die es im Ernstfall geht. Tierärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte abgerechnet, und der einfache Satz ist dabei nur der Ausgangspunkt – im Notdienst und bei aufwendigen Eingriffen wird regelmäßig der zwei- oder dreifache Satz angesetzt.
Eine Kreuzband-Operation liegt je nach Verfahren, Größe des Hundes und Praxis im hohen dreistelligen bis vierstelligen Bereich. Eine Notfall-Operation bei Magendrehung samt Intensivüberwachung ebenfalls. Eine Bandscheiben-Operation mit vorheriger Bildgebung kann noch darüber liegen. Dazu kommen Nachsorge, Physiotherapie und Medikamente.
Ein Vertrag mit Ausschluss für die Hüfte ist immer noch deutlich mehr wert als gar kein Vertrag – denn die teure Operation im Alter betrifft am Ende oft ein ganz anderes Organ.
Im Grundsatz ja. Auch bei der Katzenkrankenversicherung wird nach Vorerkrankungen gefragt, auch hier gibt es Zuschläge, Ausschlüsse und Ablehnungen. Zwei Unterschiede sind aber typisch:
Häufige Vorerkrankungen bei Katzen sind Nierenerkrankungen, Zahn- und Zahnfleischerkrankungen sowie Herzerkrankungen. Gerade Zahnbefunde stehen bei Katzen oft schon in jungen Jahren in der Akte und führen später zu Ausschlüssen bei genau dem Bereich, der die höchsten Rechnungen produziert.
Ob Dein Hund noch versicherbar ist, entscheidet sich nicht an der Diagnose allein, sondern daran, wie lange sie zurückliegt, wie sie dokumentiert ist und bei welchem Versicherer der Antrag landet. Genau das kann ich für Dich vorab klären – ohne dass irgendwo ein Ablehnungsvermerk entsteht.
In vielen Fällen ja – meist mit einem Leistungsausschluss für die betroffene Erkrankung oder mit einem Beitragszuschlag. Eine Ablehnung ist nicht der Regelfall, kommt aber bei schweren chronischen Erkrankungen vor.
Ja. Die Gesundheitsfragen beziehen sich auf einen bestimmten Zeitraum, nicht auf den aktuellen Zustand. Ob eine ausgeheilte Erkrankung zu einem Ausschluss führt, entscheidet der Versicherer – das Verschweigen entscheidet er später zu Deinen Ungunsten.
Das hängt vom Versicherer und von der Erkrankung ab. Manche Anbieter betrachten eine Erkrankung nach mehreren beschwerdefreien Jahren nicht mehr als relevant, andere schließen sie dauerhaft aus.
Nur selten. Beim neuen Vertrag beginnen Gesundheitsprüfung und Wartezeiten von vorne, und alles, was seit dem alten Abschluss aufgetreten ist, zählt nun als Vorerkrankung. Ein bestehender Vertrag ist meist wertvoller, als er sich anfühlt.
Dabei wird der Gesundheitszustand Deines Hundes ohne Namensnennung bei mehreren Versicherern zur Einschätzung vorgelegt. So erfährst Du, wer annehmen würde, ohne dass eine Ablehnung dokumentiert wird.
Für viele Hunde mit Vorbelastung ja. Sie deckt das finanziell größte Risiko ab und ist leichter zu bekommen. Sie zahlt aber nichts für Medikamente, Diagnostik und Behandlungen ohne Operation. Was in welchem Fall sinnvoller ist, zeigt der direkte Vergleich von Tier-OP- und Tierkrankenversicherung.
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