Der Herbst steht vor der Tür und damit wieder die Ungewissheit: Wie geht es in Bezug auf die Pandemie weiter? Wird das Reisen im Ausland so einfach bleiben wie in diesem Sommer oder müssen wir wieder mit Einschränkungen rechnen? Was passiert, wenn ich im Urlaub erkranke? Leistet eine Reisekrankenversicherung bei Corona? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir in unserem Ratgeber.
Im Urlaub und auf Auslandsreisen können plötzlich auftretende Krankheiten oder Beschwerden dafür sorgen, dass Du medizinische Hilfe benötigst. Allerdings übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nicht in jedem Fall die Kosten. Ob und in welcher Höhe die gesetzliche Krankenversicherung Deinen Arzt- oder Krankenhausbesuch bezahlt, ist vom Urlaubsland abhängig. Außerhalb der Europäischen Union hast Du keinen Versicherungsschutz und musst für die Kosten einer Behandlung selbst aufkommen. Eine Reisekrankenversicherung schützt Dich vor ungeplanten Kosten auf Reisen.
Mit einer Reisekrankenversicherung stellst du sicher, dass du im Krankenfall optimal abgesichert bist. Denn sie schützt dich vor hohen Behandlungskosten, wenn du im Ausland medizinisch versorgt werden musst. Die Auslandsreisekrankenversicherung deckt die Kosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Und schließt damit deine Versorgungslücke, wenn du im Urlaub medizinische Hilfe benötigst.
Die Leistungen der Reisekrankenversicherung umfassen die Versorgung im Krankheitsfall im Urlaub und auf Reisen. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die durch die medizinische Behandlung im Ausland entstehen und durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht gedeckt sind. Darüber hinaus trägt die Auslandsreisekrankenversicherung die Mehrkosten für einen medizinischen Rücktransport. Gute Versicherungen leisten, wenn der Krankenrücktransport aus medizinischer Sicht sinnvoll ist und nicht nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Diese Leistungen der Versicherung sind abhängig von der gewählten Reisekrankenversicherung versichert:
Niemand weiß, ob uns eine neue Infektionswelle treffen wird. Daher fragen Kunden immer wieder, welche Reisekrankenversicherung bietet einen Corona-Schutz? Und was leistet die Versicherung, wenn ich im Ausland an COVID-19 erkranke?
Viele Reisekrankenversicherungen bieten bei Corona Versicherungsschutz. Es gibt aber auch Tarife, die Pandemien grundsätzlich ausschließen. Daher ist es wichtig, die Vertragsinhalte der Reisekrankenversicherung dahin gehend genau zu überprüfen. Schutz sollte auch dann bestehen, wenn für das Reiseziel eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.
Ein guter Tarif der Versicherung übernimmt alle im Ausland anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten. Wenn du in deinem Urlaub aufgrund einer Infektion mit COVID-19 einen Arzt aufsuchen oder stationär behandelt werden musst, erstattet deine Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten für die Behandlung und den Klinikaufenthalt.
Eine Reisekrankenversicherung mit Corona-Schutz leistet immer dann, wenn die Versicherten aufgrund einer Infektion im Ausland medizinisch behandelt werden müssen. Nicht versichert sind die Mehrkosten wegen einer angeordneten Quarantäne. Oder wenn die Reise aufgrund einer Ansteckung oder Quarantäneverordnung nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Für diese Fälle bieten verschiedene Versicherer eine Reisestorno- und Reiseabbruchversicherung, die Leistungen bei Corona beinhaltet.
Die Auslandsreisekrankenversicherung wird in unterschiedlichen Tarifformen der Versicherer angeboten. Es gibt Singletarife, die sich an Einzelpersonen richten. Aber auch Paar- und Familientarife, in denen mehrere Personen im selben Vertrag abgesichert sind. Im Regelfall sind diese Kombitarife immer günstiger als Singleverträge, bei denen für jede Person ein separater Beitrag zur Auslandsreisekrankenversicherung fällig ist.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer bzw. die im Vertrag genannte versicherte Person
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und für seinen im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner
Versichert werden der Versicherungsnehmer, sein Ehe- oder Lebenspartner und im Haushalt lebende Kinder bis 21 oder 25 Jahren (anbieterabhängig)
Eine Reisekrankenversicherung kann einmalig oder als Jahresvertrag abgeschlossen werden. Einmalschutz bedeutet, dass der Vertrag nach Rückkehr aus dem versicherten Urlaub erlischt. Für alle weiteren Reisen benötigt es eine neue Absicherung.
Häufiger ist es ratsamer, einen Jahresvertrag, anstatt die Reisekrankenversicherung einmalig abzuschließen. Dieser rechnet sich meist ab dem zweiten Urlaub in einem Jahr oder bei einer Reisedauer von mindestens 14 Tagen. Der Jahresschutz sichert alle Reisen innerhalb des Versicherungsjahres ab. Vorausgesetzt, die Aufenthaltsdauer im Urlaub übersteigt keine sechs Wochen. Einige Versicherer sehen eine maximale Auslandsaufenthaltsdauer von acht Wochen vor.
Gute Tarife für den Reiseschutz sind bereits ab acht Euro im Monat erhältlich. Familien zahlen um die 20 Euro für eine Versicherung, um alle Reisen innerhalb eines Jahres zu versichern. Die Vertragsinhalte und Leistungen der Versicherungen können jedoch erhebliche Unterschiede aufweisen. Bei einem Vergleich der Reisekrankenversicherung solltest Du auf folgende Kriterien achten:
1
Analyse
Im gemeinsamen Gespräch schilderst Du mir Deine Situation, um Dich genau an der richtigen Stelle abzuholen.
2
Ziele ermitteln
Was ist Dir wichtig? Welche Ziele hast Du? Wie wichtig ist die Sicherheit, wie viel Risiko willst Du eingehen und was darf Deine Absicherung kosten? Welche Versicherung kommt für Dich infrage?
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Versicherungskonzept
Gemeinsam konfigurieren wir Deinen maßgeschneiderten Versicherungsschutz, für Dich und bei Bedarf auch gleich für Deine ganze Familie, Haus und Hund.
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