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Steuern & Versicherungen: Welche Versicherungen in der Steuererklärung angeben?

Viele Versicherungen lassen sich als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen
Aufwendungen zur Basisversorgung sind von der Steuer absetzbar
Die Hausratversicherung kann zu bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden
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Versicherungen in der Steuerklärung

Die Beiträge für viele Versicherungen lassen sich in der Steuererklärung geltend machen. Dazu gehören solche Absicherungen, die der Vorsorge dienen. Diese können als Sonderausgaben im Rahmen des Vorsorgeaufwands abgesetzt werden. Auch Versicherungen, die den beruflichen Lebensbereich abdecken, lassen sich in der Steuererklärung berücksichtigen berücksichtigen. Wir zeigen dir, welche Versicherungen du in der Steuererklärung geltend machen kannst, um deine Steuer positiv zu beeinflussen.

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Welche Versicherungen kann ich in der Steuererklärung angeben?

Die meisten Versicherungen lassen sich als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. Arbeitnehmer können ihre Versicherungsbeiträge bis zu einem Betrag von 1.900 Euro absetzen, bei Verheirateten, die ihr Einkommen zusammen veranlagen, verdoppelt sich der Betrag. Für Selbstständige gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro. Dieser Wert ist allerdings schnell erreicht, da die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einfließen.

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Diese Versicherungen lassen sich als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen:

Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Arbeitslosenversicherung
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk und Basisrente
Risikolebensversicherung

Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist vollständig von der Steuer absetzbar, bis zu den jeweils gültigen Höchstbeträgen. Eine Besonderheit ergibt sich bei der BUZ – dem Berufsunfähigkeitsschutz, der als Zusatzversicherung abgeschlossen wird. Diese Absicherung ist immer an eine andere Police gekoppelt, z. B. eine Altersvorsorge oder Lebensversicherung. Lediglich der Beitragsanteil für die Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich von der Steuer absetzen, nicht der Gesamtbeitrag.


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Berufsbedingte Versicherungen in der Steuererklärung angeben

Berufsbedingte Versicherungen können im Rahmen der Werbungskosten ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegensatz zu den Vorsorgeaufwendungen sind diese in unbeschränkter Höhe von der Steuer absetzbar. Das Finanzamt berücksichtigt bei Arbeitnehmern automatisch einen Betrag von 1.000 Euro als Werbungskosten. Erst wenn dieser überschritten wird, müssen Belege für die Beitragszahlung beigelegt werden.

Berufsbedingte Versicherungen sind:

Berufshaftpflichtversicherung
Arbeitsrechtsschutzversicherung
(Berufliche) Unfallversicherung

Zu den Werbungskosten werden neben den Versicherungen weitere Aufwendungen gezählt. Etwa die Fahrt zur Arbeit, Büromaterial und berufliche Fachliteratur.

Besonderheiten: Haftpflicht, Rechtsschutz und Unfallversicherung in der Steuererklärung

Die Rechtsschutzversicherung lässt sich zwar in der Steuererklärung geltend machen, aber nur begrenzt. Denn berücksichtigungsfähig ist lediglich der Anteil des Berufs- bzw. Arbeitsrechtsschutzes. Arbeitnehmer können diesen Anteil als Werbungskosten, Selbstständige als Betriebskosten absetzen. Das Finanzamt kann einen Nachweis vom Versicherer über den Kostenanteil für den beruflichen Bereich verlangen. Dieser liegt je nach Tarif zwischen 30 und 60 Prozent der Prämie.

Auch der berufliche Anteil der Unfallversicherung ist steuerlich absetzbar. Da diese Absicherung ebenso zu den Vorsorgeaufwendungen gehört, wird der Betrag gesplittet. Sobald die private Unfallversicherung nicht nur in der Freizeit, sondern auch während der Arbeitszeit und auf Berufswegen leistet, werden 50 Prozent der Prämie den Vorsorgeaufwendungen (privat) und 50 Prozent den Werbungskosten (beruflich) zugeordnet. Bei Selbstständigen fällt der berufliche Anteil unter die Betriebskosten.

Dasselbe gilt für die (Privat)Haftpflichtversicherung. Die Haftpflicht ist zur Hälfte von der Steuer als Werbungskosten bzw. Betriebskosten absetzbar, wenn sie einen beruflichen und einen privaten Anteil beinhaltet. Die andere Hälfte wird bei den Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.

Die Kfz-Versicherung absetzen

Arbeitnehmer können auch die Kfz-Haftpflichtversicherung in ihrer Steuererklärung angeben. Hierbei ist zu unterscheiden, ob sie das Fahrzeug rein privat oder auch für Fahrten zur Arbeit nutzen. Wer nur privat unterwegs ist, trägt die Beiträge zur Haftpflichtversicherung unter den Vorsorgeaufwendungen ein. Wird das Fahrzeug auch für Arbeitswege genutzt, zählt die Haftpflichtversicherung zu den Werbungskosten.

Eine Besonderheit gilt für Selbstständige. Während Arbeitnehmer nur die Haftpflichtbeiträge steuerlich geltend machen dürfen, können Selbstständige und Freiberufler auch die Kaskoversicherung von der Steuer absetzen. Bei ihnen gilt dieselbe Voraussetzung; sie nutzen ihr Fahrzeug beruflich. Die Aufwendungen werden im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgaben (Fahrzeugkosten) eingetragen.


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Altersvorsorgeaufwendungen: Rentenversicherung steuerlich geltend machen

Die Aufwendungen zur Basisversorgung sind ebenfalls absetzbar. Seit 2023 in voller Höhe. Damit liegt der Höchstbetrag derzeit bei 26.528 Euro bzw. 53.056 Euro für Zusammenveranlagte. Dafür erfolgt dann die nachgelagerte Besteuerung der Renteneinkünfte. Zur Basisversorgung gehören:

Gesetzliche Rentenversicherung
Berufsständische Versorgungswerke
Rürup-Rente

Die Altersvorsorgeaufwendungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

Hinweis:
In bestimmten Fällen wird auch die Riester Rente steuerlich begünstigt. Dafür prüft das Finanzamt anhand der sogenannten Günstigerprüfung, ob für die Steuerzahler die Riester-Zulagen oder ein Sonderausgabenabzug besser ist. Wer keine oder nur geringe staatliche Zulagen erhält, profitiert meist von Steuervorteilen.

Kann ich die Hausratversicherung in der Steuererklärung angeben?

Eine Hausratversicherung kann nur unter bestimmten Bedingungen in der Steuererklärung angegeben werden. Da sie zu den Sachversicherungen gehört, die persönliche Risiken abdeckt, fällt sie nicht unter den Vorsorgeaufwand. Nur wer ein Arbeitszimmer zu Hause nutzt, kann die Hausratversicherung in seiner Steuererklärung absetzen. Der Flächenanteil des Arbeitszimmers wird prozentual auf den Beitrag der Hausrat angerechnet. Ein Beispiel:

Die Gesamtwohnfläche der Wohnung beträgt 100 Quadratmeter, das Arbeitszimmer ist 10 Quadratmeter groß - es macht 10 Prozent der Fläche aus. Somit können 10 Prozent des Jahresbeitrags für die Hausratversicherung in der Steuererklärung unter den Werbungskosten (Angestellte) bzw. Betriebskosten (Selbstständige) angegeben werden.

Um ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Es wurde ein zu versteuerndes Einkommen erzielt
Das Arbeitszimmer ist vom Rest der Wohnung abgetrennt

Das Arbeitszimmer muss somit einen separaten Raum darstellen. Es reicht nicht aus, wenn bspw. ein Schreibtisch im Wohnzimmer oder Schlafzimmer steht. Es darf sich auch nicht um einen Durchgangsraum, wie einen Flur handeln.

Fazit: Absetzbare und nicht absetzbare Versicherungen

Die meisten Versicherungen sind in der Steuererklärung absetzbar. Für einige Policen können bestimmte Voraussetzungen gelten, etwa bei der Hausrat oder dem Rechtsschutz. Generell sollten Steuerzahler immer alle Beiträge in ihrer Steuererklärung angeben, auch wenn sie die Höchstgrenze bereits erreicht haben. Beim Bundesverfassungsgericht laufen einige Beschwerdeverfahren, die u.a. einen uneingeschränkten Sonderausgabenabzug für einige Versicherungsbeiträge fordern. Sollten diese Verfahren Erfolg erzielen, könnten die Erklärungen nachträglich angepasst werden.

Absetzbare Versicherungen
Nicht absetzbare Versicherung
Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Pflegeversicherung
Pflegezusatzversicherung
Rentenversicherung (Basisversorgung)
Kfz-Kaskoversicherung (Ausnahme Selbstständige)
Haftpflichtversicherung
Hausratversicherung (Ausnahme Arbeitszimmer)
Arbeitslosenversicherung
Rechtsschutzversicherung (Ausnahme Berufsrechtsschutz)
Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Gebäudeversicherung
Unfallversicherung
Private Rentenversicherung
Berufsrechtsschutz
Risikolebensversicherung

Hast du Fragen zu deinen Versicherungen und ihren steuerlichen Vorteilen? Oder zu anderen Themen rund um deine Absicherung und Vorsorge? Als Versicherungsexperte unterstütze ich dich gerne und beantworte alle deine Fragen. Nutze mein Kontaktformular oder ruf mich an.

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