Das klingt zynisch, ist aber die Logik, nach der jede private Unfallversicherung rechnet. Wer nach einem Unfall den Daumen verliert, bekommt in den meisten Tarifen 20 Prozent der Versicherungssumme. Wer den kleinen Finger, den Ringfinger und den Mittelfinger verliert, kommt auf 15 Prozent. Der Grund ist einfach: Ohne Daumen kannst Du nicht greifen.
Diese Bewertungstabelle heißt Gliedertaxe. Sie steht in jedem Unfallversicherungsvertrag, wird beim Abschluss fast nie gelesen und entscheidet im Ernstfall über die Höhe der Leistung. Hier erfährst Du, wie sie funktioniert, wo die Unterschiede zwischen den Tarifen liegen und warum gerade Sportverletzungen oft weniger einbringen als erwartet.
Invaliditätsgrad × Grundsumme = Invaliditätsleistung (zuzüglich Progression bei höheren Invaliditätsgraden)
Ein Beispiel: Du hast eine Grundsumme von 100.000 Euro vereinbart und verlierst nach einem Unfall den Daumen. Der Invaliditätsgrad beträgt 20 %, die Leistung also 20.000 €. Eine Progression greift bei diesem Wert noch nicht – sie setzt in den meisten Tarifen erst ab 25 Prozent Invalidität ein.
Zweites Beispiel: Verlust eines Beins oberhalb der Mitte des Oberschenkels. Der Invaliditätsgrad liegt bei 70 %. Mit einer Grundsumme von 100.000 Euro und 350 % Progression ergibt sich eine Leistung von rund 235.000 €. Hier zeigt sich, was Progression wirklich bewirkt.
Die HanseMerkur definiert die Gliedertaxe in der Unfallversicherung Smart Premium Partner wie folgt:
Sind mehrere Körperteile betroffen, werden die Prozentsätze addiert – allerdings nie über 100 % hinaus.
Viele Versicherer bieten gegen Aufpreis eine verbesserte Gliedertaxe an. Dabei werden einzelne Werte angehoben, teils deutlich. Aus 20 % für den Daumen werden dann 30 oder 40 %, aus 50 % für ein Auge 60 %, aus 40 % für den Fuß 50 %.
Der Aufpreis ist meist überschaubar, die Wirkung im Leistungsfall erheblich. Wenn Du zwischen zwei Tarifen mit ähnlichem Beitrag wählst, ist die Gliedertaxe eines der wenigen Kriterien, das im Ernstfall wirklich einen Unterschied macht – deutlich mehr als das Krankenhaustagegeld.
Hinweis: Manche Tarife verbessern nur die Werte, die selten gebraucht werden, und lassen Hand, Bein und Auge unangetastet. Vergleiche die Positionen, die statistisch am häufigsten betroffen sind: Hand, Finger, Bein und Fuß.
Der vollständige Verlust eines Körperteils ist der seltene Fall. Viel häufiger bleibt eine Einschränkung zurück: Das Handgelenk ist versteift, das Knie instabil, die Schulter nur noch eingeschränkt beweglich.
In diesen Fällen wird ein Anteil des Gliedertaxenwerts angesetzt. Ist die Funktion einer Hand zu einem Drittel beeinträchtigt, ergibt das bei einem Grundwert von 55 Prozent einen Invaliditätsgrad von rund 18 Prozent. Die Bemessung erfolgt durch ein ärztliches Gutachten. Streit entsteht in der Praxis fast immer genau an dieser Stelle – nicht darüber, ob ein Unfall vorlag, sondern darüber, wie stark die Funktion tatsächlich eingeschränkt ist.
Hier wird es unangenehm ehrlich. Die klassischen Sportverletzungen führen selten zu hohen Invaliditätsgraden:
Das ist kein Konstruktionsfehler der Versicherung, sondern ihr Zweck: Sie zahlt für dauerhafte Folgen, nicht für die Verletzung selbst. Wer eine Absicherung für die Phase des Ausfalls sucht, braucht Krankentagegeld – und wer die Arbeitskraft absichern will, eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Rechnen wir es einmal durch. Angenommen, Du hast eine Grundsumme von 100.000 € und verlierst nach einem Unfall die Funktion Deiner Hand vollständig.
Beim Daumen fällt der Unterschied relativ noch deutlicher aus: 20 Prozent im Standard gegenüber 30 oder 40 % in verbesserten Tarifen. Das sind 10.000 bis 20.000 Euro Unterschied bei derselben Verletzung und derselben Grundsumme.
Deshalb mein Rat: Vergleiche Tarife nicht über den Monatsbeitrag, sondern über die Positionen Hand, Finger, Bein, Fuß und Auge. Wenn zwei Angebote drei Euro auseinanderliegen und eines davon eine deutlich bessere Gliedertaxe hat, ist die Entscheidung eigentlich schon getroffen.
Die Gliedertaxe ist nur einer von drei Stellhebeln. Wie sie zusammenwirken, entscheidet darüber, wo Deine Absicherung stark und wo sie schwach ist:
Eine häufige Fehlkonstruktion sieht so aus: niedrige Grundsumme, hohe Progression. Auf dem Papier steht dann eine beeindruckende Höchstleistung, die aber nur bei nahezu vollständiger Invalidität erreicht wird. Bei den realistischen Fällen – 10, 20 oder 30 % Invalidität – bleibt kaum etwas übrig. Umgekehrt gilt: Eine ordentliche Grundsumme mit moderater Progression deckt beide Enden ab.
Innere Organe, Wirbelsäule, Kopf und psychische Folgen tauchen in der Tabelle nicht auf. Hier wird der Invaliditätsgrad danach bemessen, wie stark die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Diese Bewertung ist schwieriger, gutachtenabhängiger und häufiger strittig als jede Gliedertaxen-Position.
Besonders für Bergsportler und Radfahrer ist das relevant: Ein Schädel-Hirn-Trauma oder eine Wirbelsäulenverletzung wird nicht nach Tabelle abgerechnet.
Damit die Invaliditätsleistung überhaupt gezahlt wird, müssen drei Dinge innerhalb einer Frist geschehen: Die Invalidität muss eingetreten sein, sie muss ärztlich festgestellt und sie muss beim Versicherer geltend gemacht werden. In vielen Bedingungen beträgt diese Frist 15 Monate ab dem Unfalltag. Bessere Tarife verlängern auf 18, 24 oder 36 Monate.
Hinweis: Diese Frist ist der häufigste Grund, warum berechtigte Ansprüche verfallen. Melde jeden Unfall sofort, auch wenn die Folgen zunächst harmlos wirken. Die Meldung kostet nichts und hält Dir die Tür offen.
Ein zweiter Punkt: Innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Unfall kann sowohl der Versicherer als auch Du eine Neubemessung des Invaliditätsgrads verlangen. Verschlechtert sich der Zustand, lohnt sich dieser Antrag.
Die Gliedertaxe ist der Teil der Unfallversicherung, den fast niemand liest und der im Ernstfall fast alles entscheidet. Wenn Du eine Unfallversicherung hast, lohnt sich ein Blick auf drei Punkte: die Höhe der Grundsumme, die Werte der Gliedertaxe und die Frist für die Feststellung der Invalidität.
Bring Deine bestehende Police einfach mit. Ich sage Dir ehrlich, ob sich ein Wechsel lohnt oder ob Dein Vertrag besser ist, als Du denkst.
Eine Tabelle in Deinem Unfallversicherungsvertrag, die jedem Körperteil einen festen Prozentsatz zuordnet. Dieser Prozentsatz mal Deine Grundsumme ergibt die Leistung bei vollständigem Verlust.
Weil ohne Daumen die Greiffunktion der ganzen Hand verloren geht. Die Gliedertaxe bewertet den Funktionsverlust, nicht die Größe des Körperteils.
In den meisten Fällen ja. Der Beitragsaufschlag ist gering, die Mehrleistung im Ernstfall deutlich. Wichtig ist, dass die Verbesserung die häufig betroffenen Positionen umfasst und nicht nur Randbereiche.
Die Invaliditätsgrade werden addiert, aber auf maximal 100 Prozent begrenzt. Die Progression rechnet auf den addierten Gesamtwert.
Nur wenn eine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung zurückbleibt. Heilt das Knie vollständig aus, gibt es keine Invaliditätsleistung – möglicherweise aber Krankenhaustagegeld oder eine vereinbarte Sofortleistung.
Ein ärztliches Gutachten, in der Regel im Auftrag des Versicherers. Du kannst der Bewertung widersprechen und ein eigenes Gutachten beibringen; viele Tarife sehen dafür ein Ärztekommissionsverfahren vor.
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